Die Rentenversicherungsbeiträge werden monatlich vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen. Sie werden aufgrund eines von der Bundesregierung festgelegten Prozentsatzes vom Bruttoeinkommen ermittelt. Die Beiträge müssen vom Arbeitgeber an die Krankenkasse des Arbeitnehmers als Einzugsstelle bezahlt werden. Von dort werden die Krankenversicherungsbeiträge an den Gesundheitsfonds weitergeleitet. Ausnahme bilden die Mini-Jobs. Diese sind auch bekannt unter 450EUR-Jobs bzw. ab dem 01.10.2022 als 520EUR-Jobs. Hier werden die Lohnnebenkosten (ca. 1/3) pauschal an die Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) entrichtet.